Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) Geo Tours

Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Geo Tours AG, nachfolgend «Veranstalter» genannt. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Mietwagen oder Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab und wir sind nicht Vertragspartei.

1. Vertragsabschluss
1.1 Abschluss des Reisevertrages
Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung direkt beim Veranstalter. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Veranstalter wirksam. Melden Sie zusätzliche Reiseteilnehmende an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten ein.

1.2 Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden wie Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc. bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

1.3 Personendaten
Mit der Buchung erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Veranstalter personenbezogene Daten wie Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Passdaten, Gesundheitsdaten oder besondere Essgewohnheiten, wenn nötig, an Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften oder lokale Agenturen) weitergeben darf.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus der Offerte. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken.

2.2 Servicegebühren
Neben den erwähnten Preisen erhebt der Veranstalter zusätzlich Servicegebühren für die Reservierung, Bearbeitung und Beratung. Diese Gebühren sind bei einer Annullation der Reise nicht erstattbar.

2.3 Kreditkartengebühr
Die Bezahlung mit Kreditkarte persönlich in einer unserer Filialen ist ohne zusätzliche Gebühren möglich. Bei einer manuellen Autorisation erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 2%.

2.4 Zahlungskonditionen
Bei der Anmeldung oder spätestens inner-halb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Arrangementpreises zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistung zu verweigern. Flugscheine sind zum Zeitpunkt der Ticketausstellung bezahlbar.

3. Umbuchung und Änderungen durch den Reisenden
3.1 Umbuchungen
Bei Änderungen (Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft, des Mietwagens, etc.) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Person.

3.2 Ausnahmen
Für Flugtickets und gewisse Landleistungen gelten besondere Umbuchungs- und Änderungsbestimmungen.

4. Annullierung der Reise durch den Reisenden
4.1 Meldung
Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, müssen Sie dies dem Veranstalter schriftlich mitteilen. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei einem Rücktritt haben wir, beziehungsweise die in der Reisebestätigung aufgeführten Reiseveranstalter, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

4.2 Bearbeitungsgebühren
Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Person. Zusätzlich werden Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 fällig.

4.3 Annullierungskosten
Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2) Annullierungskosten.

4.3.1 Normale Annullierungskosten
Bis 31 Tage vor Reisebeginn: 50%
30 - 16 Tage vor Reisebeginn: 80%
15 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100%

4.3.2 Abweichende Annullierungskosten
Für einzelne Leistungen gelten spezielle Annullierungsbedingungen. Diese werden auf der Buchungsbestätigung/Rechnung separat ausgewiesen.

4.3.3 Annullierung Flug
Nach Ausstellung der Flugtickets gelten die Bedingungen des entsprechenden Flugtarifes bzw. der Fluggesellschaft. Wird in der Bestätigung nichts anderes erwähnt, ist für Flugtickets keine Rückerstattung möglich. Bei der Annullierung einer definitiven Flugbuchung erheben wir zusätzlich eine Gebühr von CHF 200 pro Person.

4.3.4 Veranstaltungstickets
Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Oper- oder Sporttickets sind 100% Annullierungskosten fällig.

4.4 «No Show» – nicht Erscheinen
Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff verpassen, besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf eigene Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

4.5 Sie brechen die Reise ab
Brechen Sie die Reise ab, geben Sie ein Fahrzeug früher zurück oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen, können grundsätzlich keine Rückerstattungen vorgenommen werden. Sofern die Leistungsträger vor Ort für die von Ihnen nicht bezogenen Leistungen eine Rückerstattung vornehmen, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 3.1. Für solche Rückvergütungen/Ansprüche benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der betroffenen Leistungsträger.

5. Annullierung der Reise durch den Veranstalter
Eine Annullierung der Reise durch den Veranstalter hat spätestens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei einer Annullierung durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurück. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Annullierung der Reise infolge höherer Gewalt und behördlicher Massnahmen
Muss die Reise aufgrund behördlicher Massnahmen, Reisewarnungen, Unruhen, Terroranschläge, kriegerischen Auseinandersetzungen, Streik, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, etc. annulliert oder abgebrochen werden, kann die Annullation bzw. der Reiseabbruch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erstattet der Veranstalter die vollen Reisekosten abzüglich der Kosten für den bisherigen Aufwand – insbesondere bereits beanspruchte Reiseleistungen, nicht erstattbare Reiseleistungen, alle Servicegebühren, Kosten für den bisherigen Beratungsaufwand sowie die Auftragspauschale. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Pass- & Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Sie sind für die notwendigen Reisedokumente sowie für die Einhaltung der Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitsspezifische Formalitäten (einschliesslich Impfungen) für Ihr Reiseziel sowie der relevanten Leistungserbringer. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein Passagier aufgrund unvollständiger Reisedokumente, nicht erteilter Visa und/oder fehlender Gesundheitsvorsorge (einschliesslich Impfungen) nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.

8. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die von uns bestätigten Preise zu erhöhen:
-Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
-neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Flughafentaxen)
-staatlich verfügte Preiserhöhung oder Erhebung von Steuern (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
Falls der Veranstalter die Preise aus diesen Gründen ändert, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

9. Programmänderung
Der Veranstalter behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportmittel, Aktivitäten, Fluggesellschaften, Flugzeiten- und routen) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Der Veranstalter informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und versucht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

10. Beanstandungen
Sind die erbrachten Leistungen mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistung erbringen soll, eine schriftliche Bestätigung verlangen. Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach der Rückkehr schriftlich geltend gemacht werden.

11. Haftung
11.1 Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt der Veranstalter einzelne Baukastenleistungen (Hotels, Mietwagen, Transport, Touren) haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen.

11.2 Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung der von uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen) schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen sind Sie verpflichtet, Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.

11.3 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.

12. Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter www.garantie-fonds.ch

13. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemenzwischen Ihnen und dem Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene Einigung an.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere Covid-19)
Die Parteien sind sich einig, dass die verein-barten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung der zum Reisezeitpunkt geltenden Regeln und Auflagen erbracht werden. Der Reisende erklärt sich einverstanden, die geltenden Regeln – inklusive einer allfälligen Impfpflicht - zu beachten. Im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen ist der Reisende verpflichtet, die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem schweizerischem Recht. Die Geo Tours AG kann ausschliesslich in der Schweiz an ihrem Sitz in 3600 Thun eingeklagt werden.

AVRB Geo Tours AG | Mai 2024